Fraport - gelingt der Durchbruch?

Diese Analyse wurde am um Uhr erstellt.

Die Aktie des Flughafenbetreibers Fraport (WKN: 577330) war vom im November 2021 bei 69,90 EUR gesehenen Hoch bis auf ein im Oktober 2022 bei 35,56 EUR verbuchtes Tief gefallen. Es folgte eine Erholungsrally bis auf 54,58 EUR und anschließend die Etablierung einer Stauzone oberhalb eines Korrekturtiefs bei 41,60 EUR. Mit dem laufenden Kursschub vom Oktober-Tief attackieren die Bullen nun die kritische Widerstandszone 54,58-55,30 EUR. Ein nachhaltiger Anstieg darüber würde eine langfristige Bodenbildung abschließen. Fortgesetzte Kursavancen in Richtung 68,40-69,90 EUR würden im Erfolgsfall möglich. Zwischengeschaltete Ziele lauten dann 56,78 EUR, 58,88 EUR und 61,80-62,55 EUR. Unterstützt ist der Wert aktuell bei 53,84 EUR, 52,78 EUR und 51,18-51,66 EUR. Darunter wäre ein deutlicherer Pullback in Richtung 48,54-49,25 EUR einzuplanen.

 

Produktideen

BEST Turbo

BEST Turbo

Typ

Call

Put

WKN

SQ7B32

SN2TNM

Laufzeit

open end

open end

Basispreis

41,3173 EUR

66,5333 EUR

Barriere

41,3173 EUR

66,5333 EUR

Hebel

4,2

4,3

Preis*

1,27 EUR

1,26 EUR

*Indikativ

Die Darstellung der genannten Produkte erfolgt lediglich in Kurzform. Die maßgeblichen Produktinformationen stehen im Internet unter www.sg-zertifikate.de zur Verfügung. Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf die WKN.

Sie sind im Begriff, ein komplexes Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Produkte nur für kurzfristige Anlagezeiträume geeignet sind. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers zu informieren, insbesondere um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Basisprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.

Informationen hinsichtlich der Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten sowie Angaben zu vorherigen Empfehlungen sind über die Rechtlichen Hinweise erhältlich.